Service für den Spielplatz

Wartung

Warum Spielplatzservice?

Ein wesentlicher Teil unserer Serviceleistungen umfasst die Unterstützung des Spielplatzbetreibers, z. B. Kommunen, Wohnungsbaugesellschaften und Freie Träger, beim Sicherheitsmanagement

Das heißt, um die Sicherheit des Spielplatzes als Ganzes, einschließlich der Geräte und des Fallschutzes zu beurteilen, zu erhalten und wenn nötig zu verbessern.

Durch unseren Service werden die Bedingungen und Anforderungen an Spielplätze und Spielgeräte lt. EU-Normen erfüllt, die die Kinder vor Gefahren schützen, die Sie möglicherweise nicht vorhersehen können.


  • Angefaulter StandpfostenDurchgerostete RutschenwangeKordelfangstelle
  • Überprüfung auf FingerfangstellenÜberprüfung auf Fingerspaltmaß

Inspektion und Wartung (aus DIN EN 1176-7)

Die Inspektion und Wartung der Geräte und Geräteteile sollten nach den Anleitungen des Herstellers mindestens in der Häufigkeit erfolgen, wie vom Hersteller angegeben.

Die Inspektion sollte wie folgt durchgeführt werden:

Visuelle Routine-Inspektion „Sichtkontrolle” (durch Hausmeister)

Diese dient der Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, die sich als Folge von Vandalismus, Benutzung oder Witterungseinflüsse ergeben können, z.B. können diese in Form von zerbrochenen Teilen, zerbrochenen Flaschen in Erscheinung treten.

Anmerkung:
Beispiele für die visuelle Inspektion sind Sauberkeit, Zwischenräume zwischen Gerät und Boden, Beschaffenheit der Bodenoberfläche, freiliegende Fundamente, scharfe Kanten, fehlende Teile übermäßiger Verschleiß (von beweglichen Teilen) und bauliche Festigkeit.

Operative Inspektion – (durch fachkundige Firma)

Hierbei handelt es sich um eine detaillierte Inspektion zur Überprüfung des Betriebs und der Stabilität der Anlage insbesondere in Bezug auf jedweden Verschleiß.

Diese Inspektion sollte alle 1 bis 3 Monate oder nach Maßgabe der Hersteller-Anweisungen vorgenommen werden. Bespiele: Verschleiß an Ketten, Seilen, Gelenken, Kugellagern und Intaktheit aller Materialverbindungen an Spieleinrichtungen und Spielgeräten.

Jährliche Hauptinspektion – durch TÜV-Sachverständigen

In Abständen von nicht mehr als 12 Monaten vorzunehmende Inspektion zur Feststellung des allgemeinen betriebssicheren Zustandes von Anlage, Fundamente und Oberflächen, z.B. Witterungseinflüsse, Vorliegen von Verrottung oder Korrosion, sowie jeglicher Veränderung der Anlagen-Sicherheit als Folge von durchgeführten Reparaturen oder zusätzlich eingebauten bzw. ersetzten Anlagenteilen.

Anmerkung:
Alle Pfosten sind bis auf das Fundament freizulegen und zu überprüfen (als Prüfwerkzeug ist ein Resistograph ratsam).